Vor fast 10 Jahren wurden in einer Verordnung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 63 Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinden Bannewitz, Kreischa und Klingenberg und der Städte Freital, Wilsdruff, Tharandt, Glashütte, Dippoldiswalde, Rabenau und Altenberg als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Darunter auch 4 Wild-Apfel Bäume in den Gemarkungen Johnsbach, Cunnersdorf und Bärenstein. In der Verordnung ist unter anderem auch festgelegt, dass neben dem Gehölz selbst auch der Wurzel- und Kronenbereich zu schützen ist und die Bäume entsprechend gekennzeichnet werden. Das sich die Kennzeichnung der Naturdenkmale so lange hinausgezögert hat, ist z.B. der Vogelkirsche am Küchenhau bei Pflegearbeiten zum Verhängnis geworden oder mit den Wurzelbereichen am „Alten Cunnersdorfer“ Wild-Apfel wäre schon früher schonender umgegangen worden. Den Cunnersdorfer Wild-Apfel traf 2020 ein weiteres Schicksal, er war auseinandergebrochen. Daraufhin wurde von uns der Stamm gesichert, die Krone eingekürzt und der Wurzelbereich abgegrenzt. Nach 4 Jahren erscheint der Baum vital, hat viele neue Austriebe und entwickelt eine kugelförmige Krone.